Stationen

Donnerstag, 28. Dezember 2017

Andreas Dexheimer

Ein mysteriöses Frauensterben hält die Republik in Atem. Meistens stechen "Männer" auf sie ein, bevorzugt in aller Öffentlichkeit, und irgendwie kannte man sich in der Regel schon vorher. In Halle ist jetzt ein "49jähriger" verhaftet worden, weil er dingend verdächtig ist, in einem Einkaufszentrum eine Frau umgebracht zu haben, mit der er in irgendeiner rätselhaften Beziehung stand. Eine Nacht vor der Geburt des Propheten Īsā ibn Maryam hat ein "16jähriger" in Darmstadt seine Freundin niedergestochen. Am 20. Dezember versuchte ein junger Afghane in Berlin, seine 17jährige Ex-Freundin in der Havel zu ertränken, wobei er selbst fast umkam (was nicht witzig ist!).

Am meisten beschäftigt die Öffentlichkeit mit Ausnahme der Öffentlich-Rechtlichen derzeit aber der Einzelfall, der sich im südpfälzischen Kandel zutrug. Ein, wie ich vorgestern schrieb, 15-jähriger Afghane hat in einem Supermarkt ein gleichaltriges Mädchen erstochen. Wie man an einem inzwischen überall kursierenden Foto des Jünglings sieht, sind verhaltensauffällige 15jährige Afghanen körperlich ungefähr so entwickelt wie 20jährige Deutsche, was sie aber mit ihrer geistigen Entwicklung oft zu kompensieren wissen. Polizei und Staatsanwaltschaft haben bekanntgegeben, dass es sich um einen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und um den Ex-Freund des Mädchens handelt.

Hat irgendwer etwas falsch gemacht? Gehen wir den Fall durch.

Auf Focus online fand sich ein Experte, der auf die Frage: "Könnte das Frauenbild, das er aus seiner Heimat mitgebracht hat, eine Rolle spielen?", folgendes kund und zu wissen gab: "Ich denke nicht, dass es irgendeine Rolle gespielt hat. Denn grundsätzlich ist das Frauenbild von jungen Afghanen von Wertschätzung geprägt. Die Mutter hat in der Familie die Hosen an. Diese Wertschätzung gilt ebenfalls jüngeren Frauen oder Gleichaltrigen."

Ich zitiere, was ich an dieser Stelle schon einmal zum Ruhme des afghanischen Mannes und seines Mutterbildes zitiert habe (am 17. Dezember 2016): "In spite of major achievements, women remain one of the most marginalized segments of the Afghan population. (...) Violence against women and girls is exceptionally high in Afghanistan and is almost at a pandemic level, with up to 87.2 percent of women having experienced some form of violence (Hervorhebung von mir – M. K.) such as physical, psychological, sexual, economic violence, social abuse as well as forced and early marriage." Also sprach Phumzile Mlambo-Ngcuka, seit 2013 Präsidentin von "UN Women".
Mohammad Musa Mahmodi, geschäftsführender Direktor der Unabhängigen Menschenrechtskommission für Afghanistan, erklärte: "Diskriminierung von Frauen und die Gewalt gegen sie sind seit Jahrhunderten in der afghanischen Gesellschaft verankert." Amnesty International gab bekannt: "Seit über einem Jahr werden vor allem aus den ländlichen Regionen Afghanistans wieder vermehrt Fälle gemeldet, in denen Frauen und Mädchen geschlagen, verstümmelt, entführt oder getötet werden." Nochmals Amnesty International: "Nach einer Statistik des afghanischen Gesundheitsministeriums wurden für das Jahr 2014 offiziell 4466 Selbstmordversuche durch Gifteinnahme und 2301 durch Selbstanzünden erfasst. (...) Als wichtigster Grund für die Selbstmordversuche bei Frauen galt geschlechtsspezifische Gewalt." (Inzwischen soll sich die Situation dort durch Abwanderung der Agilsten etwas, aber kaum merklich entspannt haben.)

Der Experte für Asylbetrugsbegleitgeschwafel, Abwiegelung und Anbiederung heißt übrigens Andreas Dexheimer. Merken Sie sich den Namen.

Hat vielleicht das Mädchen etwas falsch gemacht? Aber hatte die Kleine eine Wahl? Nachdem unsere Sonnenkanzlerin erst Hunderttausende junger Männer aus vormodernen Kulturen ins Land gelassen und "Wir schaffen das!" als Tagesparole und Endsiegsverheißung ausgegeben hatte, hat sich eben das eine oder andere Landeskind auf einen der temperamentvollen Schutzsuchenden eingelassen, die naturgemäß nach Frauen Ausschau halten, und, da sie kaum Partnerinnen der gleichen Artung finden, sich mit deutschen Mädchen zu paaren suchen. Die wiederum haben von Kika und Schule und Tagessthemen und Kirchen und Merkel und Grünen nichts anderes als fromme Gauckiaden über die Zugelaufenen zu hören bekommen, sie wissen nicht, dass sie mit dem ersten Kuss quasi in den Besitz des männlichen Neubürgers übergehen, dessen Ehre es nicht zulässt, dass die Frau eigene Entscheidungen trifft und ihm wieder davonläuft. Tja, und dann kommt es eben zu interkulturellen Missverständnissen, die sich aber in den nächsten hundert Jahren moderieren werden, vielleicht sogar schneller, je nachdem, welches Frauenbild die Oberhand behält. Die Zahl der Opfer bleibt überschaubar; der Blogger Oliver Janich hat soeben ein Buch über Ausnahmefälle wie in Kandel veröffentlicht, und das ist 765 Seiten dick (ich sagte ja: überschaubar). Im Grunde müsste sich die Bundeszentrale für politische Bildung dafür interessieren, doch dort ist man noch nicht so weit, Deutsche als Opfer ins Programm zu nehmen; müssen sie erst noch lernen.   

Hat die Polizei etwas falsch gemacht? Medienberichten zufolge "stalkte" der abservierte Stolze sein abspenstiges Besitztum. Der Mannheimer Morgen berichtet: "Die Eltern des Opfers hatten den mutmaßlichen Täter bereits vor zwei Wochen wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung angezeigt. (...) Nach der Anzeige sei der Jugendliche der Vorladung der Polizei mehrfach nicht gefolgt. Daraufhin hätten Polizisten ihm noch am Tattag die Vorladung am Vormittag persönlich ausgehändigt. Bereits zuvor hatte die Polizei eine sogenannte Gefährderansprache gemacht – und den Jugendlichen auf sein Verhalten angesprochen und ihn gewarnt. 'In aller Regel fruchten solche Ansprachen auch', sagte der Ludwigshafener Polizeivizepräsident Eberhard Weber." 

"In aller Regel" meint: bei Zivilisierten. Bei einigen von Merkels Gästen haben die rührenden Behörden mit dem Instrumentarium des Rechtsstaates offenkundig das sogenannte Ende der Fahnenstange erreicht. Eine gewisse Klientel ist davon nicht beeindruckbar. Diese fidelen Kreaturen werten die Bemühungen um ihre Sozialisation als Eingeständnis von Schwäche. Bewährungsstrafen interessieren sie nicht, sondern ermuntern sie eher, Geldstrafen können sie eh nicht bezahlen, Haftstrafen bringen keinen Imageverlust, weil sie kein bürgerliches Image kennen und es meist keinen Arbeitgeber geben wird, der nachschaut. Wie man mit ihnen ein gedeihliches Zusammenleben organisiert, darüber sollten Sie den Jürgen Habermas befragen, der in migrationsfreundlichen Kreisen als bedeutendster lebender deutscher Denker gilt und 1995 in seiner Paulskirchenrede verkündet hat: "Aus den gewiß konfliktreichen und schmerzhaften Prozessen des Übergangs zu multikulturellen Gesellschaften geht eine bereits über den Nationalstaat hinausweisende Form der sozialen Integration hervor". Die "gemeinsame Bindung an historisch errungene republikanische Freiheiten" sowie "eine im historischen Bewußtsein verankerte Loyalität zu einer überzeugenden politischen Ordnung" seien es, die "über alle subkulturellen Differenzen hinweg das wechselseitige Einstehen der Bürger füreinander motivieren". 

Keiner hat etwas falsch gemacht. Auch die Medien nicht. Die Tagesschau erklärte auf anscheinend vielfache Anfrage: "Nach allem, was wir bisher wissen, handelt es sich um eine Beziehungstat. So schrecklich sie gewesen ist, vor allem für die Eltern, Angehörigen und Bekannten – aber tagesschau und tagesschau.de berichten in der Regel nicht über Beziehungstaten."

Stimmt. Es handelt sich um eine Beziehung: die deutsch-afghanische nämlich.  MK am 29. 12. 17

Kurze Ergänzung zu dem Beitrag von Alexander Wendt: "Krieg gegen Frauen".
Nach dem Mord an einer 15jährigen gibt ein Pädagoge Einblick in die Psyche des Täters. Auf die Frage, ob das Frauenbild, das der Täter, ein Afghane, aus seiner Heimat mitgebracht hat, bei der Tat eine Rolle gespielt haben könnte, sagt er Folgendes:
Ich denke nicht, dass es irgendeine Rolle gespielt hat. Denn grundsätzlich ist das Frauenbild von jungen Afghanen von Wertschätzung geprägt. Die Mutter hat in der Familie die Hosen an. Diese Wertschätzung gilt ebenfalls jüngeren Frauen oder Gleichaltrigen. Das zeigt auch die Erfahrung unserer Mitarbeiterinnen, die mit jungen afghanischen Männern keine besonderen Probleme haben...
Auch sonst sagt der Sozialpädagoge, der in den vergangenen Jahren weit über 10.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut hat, viele lustige Sachen, welche die Tat als Folge einer "posttraumatischen Belastungsstörung" erscheinen lassen und den "mutmaßlichen Täter" als "Pubertierenden", der "eine narzisstische Kränkung" nicht verarbeitet hat.
Und jetzt warten wir gespannt auf ein forensisches Gutachten zum Alter  des Messerstechers. Sollte er bereits seit mehreren Jahren 15 sein, wird der Experte seine Expertise vermutlich dahingehend ändern, dass der Afghane aufgrund der narzistischen Störung emotional auf dem Niveau eines 15jährigen verblieben ist.  HMB

Vor kurzem bin ich auf Bild.de auf das Foto eines sympathischen, geschätzt Mitte 30-jährigen Flüchtlings gestoßen. Als ich in der Bildunterschrift gelesen habe, dass Muhammad 18 Jahre alt sein soll, musste ich erst einmal lachen. Dann habe ich mir als angehende Medizinerin natürlich eine ganz naive Frage gestellt: Kann man das Alter von Flüchtlingen, die auffällige Altersangaben nicht mit Ausweisdokumenten belegen können, nicht einfach medizinisch bestimmen? Antwort: Ja, man kann – jedenfalls wenn man darf.

Im Januar 2016 gab es nach Angaben des Bundesfachverbands unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V. etwa 60.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Deutschland. Da UMF eine besondere Betreuung zukommt und sie seltener abgeschoben werden, ist es grundsätzlich denkbar, dass sich Flüchtlinge ohne Ausweisdokumente bei der Einreise nach Deutschland als minderjährig ausgeben. Weil die Betreuung von sogenannten UMF erhebliche Kosten verursacht und Ressourcen in einem Sozialstaat gerecht verteilt werden sollten, stellt die Überprüfung verdächtiger Altersangaben von Flüchtlingen eine besondere gesellschaftliche Verpflichtung dar.

Wann darf man das Alter eines Flüchtlings medizinisch bestimmen?

Welche Untersuchungen bei einer forensischen Altersbestimmung zum Einsatz kommen können, hängt, wie Rechtsmediziner der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik (AGFAD) der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in einem Übersichtsartikel schreiben, von der Rechtsgrundlage zur Durchführung von Röntgenuntersuchungen ab. Diese sind für eine zuverlässige Altersdiagnostik notwendig. Allerdings bedarf der Einsatz von Röntgenstrahlung am Menschen nach der sogenannten „Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV)“ entweder einer medizinischen Indikation oder einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Die Rechtsmediziner der AGFAD geben an, dass es zwar verschiedene Ermächtigungsgrundlagen für Röntgenuntersuchungen zur Altersdiagnostik ohne medizinische Indikation gibt, dass allerdings die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Röntgenuntersuchungen außerhalb von Strafverfahren uneinheitlich ist.
Hauptargument gegen Röntgenuntersuchungen zum Zweck der Altersschätzung im Anwendungsbereich des Aufenthaltsgesetzes ist die Strahlenbelastung. Aus juristischer Sicht muss gewährleistet sein, dass die untersuchte Person gesundheitlich nicht gefährdet wird. Die Rechtsmediziner sehen durch eine einzelne Röntgenuntersuchung keine unverhältnismäßige Gesundheitsgefährdung. Die effektiven Strahlendosen der zur Altersdiagnostik eingesetzten Röntgenverfahren liegen nämlich mit 0,0001 bis 0,4 mSv weit unterhalb der natürlichen effektiven Dosis in Deutschland von durchschnittlich 2,1 mSv pro Jahr. Damit, so die Autoren, liegt die Risikozunahme durch die Röntgenuntersuchung zur Altersdiagnostik im Bereich anderer Alltagsrisiken, zum Beispiel der Teilnahme am Straßenverkehr; damit ist eine besondere Gesundheitsgefährdung nicht anzunehmen.

Wie forensische Altersdiagnostik funktioniert

Liegt eine Rechtsgrundlage für Röntgenuntersuchungen ohne medizinische Indikation vor - also wenn man darf -  empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft folgende Methoden zur Altersbestimmung:
  • eine körperliche Untersuchung,
  • eine Röntgenuntersuchung der Hand und
  • eine zahnärztliche Untersuchung inklusive einer Röntgenaufnahme der Kieferregion.
Ergibt die Röntgenaufnahme, dass die Handskelettentwicklung abgeschlossen ist, kann das ein Hinweis darauf sein, dass der Untersuchte bereits volljährig ist. Zur weiteren Absicherung wird dann eine zusätzliche Röntgen- oder CT-Untersuchung der Schlüsselbeine empfohlen um deren Entwicklungsstand zu prüfen. Umgekehrt verzichtet man darauf, die Schlüsselbeine zu röntgen, wenn die Untersuchung der Hand bereits auf ein jüngeres Alter hindeutete.
Bei der körperlichen Untersuchung wird die körperliche Entwicklung u. a. anhand der Geschlechtsteile beurteilt. Entwicklungsstörungen, speziell auch hormonelle Störungen, die zu einer beschleunigten Skelettreifung führen, sowie die Einnahme von Medikamenten, die das Wachstum beeinflussen, müssen im Rahmen der Untersuchung ausgeschlossen werden.

Wie aussagekräftig sind die Ergebnisse der forensischen Altersdiagnostik?

Die Aussagekraft der forensischen Altersdiagnostik ist nach Meinung der Rechtsmediziner groß, weil die Ärzte sich auf Referenzstudien stützen können, in denen alterstypische Varianten der Entwicklung der untersuchten Merkmale gelistet sind. Dadurch lässt sich ein Mindestalter bestimmen:
„Das Mindestalter ist das Alter der jüngsten Person der Referenzpopulation, die die jeweilige Merkmalsausprägung aufweist. Bei der Untersuchung mehrerer Merkmalssysteme ist das höchste festgestellte Mindestalter maßgeblich. Die Anwendung des Mindestalterkonzepts stellt sicher, dass das forensische Alter der begutachteten Person keinesfalls zu hoch angegeben wird, sondern praktisch immer unter dem tatsächlichen Alter liegt. Liegt das ermittelte Mindestalter oberhalb der juristisch relevanten Altersgrenze, ist das Überschreiten dieser Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen. Liegt das ermittelte Mindestalter oberhalb des von der untersuchten Person mitgeteilten Alters, kann dieses praktisch ausgeschlossen werden. Liegt das mitgeteilte Alter oberhalb des ermittelten Mindestalters, ist das mitgeteilte Alter mit den erhobenen Befunden vereinbar.“
In der Publikation präsentieren die Rechtsmediziner das Fallbeispiel eines Somaliers, der angibt 17,5 Jahre alt zu sein und dessen Mindestalter anhand der medizinischen Befunde auf 17,3 geschätzt wird. Sein Maximalalter wird auf 22 und sein wahrscheinliches Alter auf 19 geschätzt. Da das geschätzte Mindestalter unter 18 liegt, es also Personen in einer Vergleichsgruppe gab, die die Merkmalsausprägung des Somaliers in einem Alter von unter 18 noch gezeigt haben, wurde er nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ als minderjährig anerkannt.
Die Arbeitsgemeinschaft erklärt überzeugend, dass durch die forensische Altersdiagnostik das Mindestalter einer Person tendenziell zu niedrig geschätzt wird und so Fälle, in denen minderjährige Flüchtlinge fälschlicherweise als nicht minderjährig geschätzt werden, praktisch ausgeschlossen sind.  Lässt sich zum Beispiel nicht mit Sicherheit feststellen, ob jemand 17 oder 18 ist, wird im Interesse des Flüchtlings entschieden. Die Mindestalterbestimmung eignet sich vor allem dafür, Personen zu identifizieren, die schon einige Jahre älter als 18 sind.

Angst vor politisch instrumentierbaren Aussagen?

Die Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik konzentriert sich auf rechtliche und medizinische Aspekten der forensischen Altersdiagnostik. In einer aktuellen Stellungnahme bespricht die Ethikkommission der Bundesärztekammer differenziert und gründlich wichtige ethische Aspekte einer Altersbestimmung. Dazu zählen u. a. Fragen der körperlichen Unversehrtheit, der informierten Einwilligung, der Wahrung der Intimsphäre und der potenziellen Verletzung religiöser Gefühle. Etwas abrupt kommt die Ethikkommission danach zu dem Schluss, dass Röntgen- und Genitaluntersuchungen zum Zweck der Altersdiagnostik – also genau die Untersuchungen, mit denen sich das Alter überhaupt medizinisch bestimmen lässt - abzulehnen sind:
„Aufgrund der gesundheitlichen Risiken bestimmter Verfahren der medizinischen Altersschätzung sind besondere Anforderungen an die wissenschaftlichen Grundlagen der Verfahren zu stellen. Die Verfahren der medizinischen Altersschätzung sollten systematisch evaluiert werden. Soweit möglich sollten auf dieser Basis interdisziplinäre Standards entwickelt werden, die ethische und rechtliche Aspekte angemessen berücksichtigen. Solange solche Standards nicht vorliegen, kann sich die medizinische Altersschätzung im Asylverfahren an den 2004 publizierten Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) außerhalb von Strafverfahren orientieren. Danach sind Röntgenuntersuchungen ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Genitaluntersuchungen zum Zwecke der Altersschätzung abzulehnen.“
Stattdessen empfehlen die Medizinethiker sozialpädagogische Tests zur Feststellung der psychischen Reife der Flüchtlinge und schreiben: „Eine medizinische Untersuchung sollte nur in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag des Flüchtlings oder – bei Verdacht auf Missbrauch – auf gerichtliche Anordnung vorgenommen werden.“

Ideologisch beeinflusste Kritik an der forensischen Altersdiagnostik

Wer die Website der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik studiert, wundert sich nicht, dass die Bundesärztekammer mit solch „vorsichtigen“ Aussagen in die Öffentlichkeit tritt. Die AGFAD steht wegen der angeblich fehlenden Aussagekraft der forensischen Altersdiagnostik schon seit längerer Zeit in der öffentlichen Kritik. So hat etwa das ZDF in einer Reportage die Methoden der forensischen Altersdiagnostik kritisiert. Die Rechtsmediziner haben sich in einer ausführlichen Stellungnahme gegen die dabei getroffenen Aussagen gewehrt. Darin heißt es:
„Seit Jahren agitiert eine bestimmte, ideologisch motivierte Interessengruppe gegen die amtswegige Sachverhaltserhebung zur Altersbeurteilung fraglich unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge inklusive der Beauftragung eines medizinischen Sachverständigenbeweises. Mittels unzutreffender Behauptungen und einer diskreditierenden Wortwahl wird versucht, öffentlichen Druck auf politische Entscheidungsträger, die Rechtsprechung, die ärztliche Standesvertretung und auch auf Gutachter auszuüben. Ämtern und Behörden wird unterstellt, die forensische Altersdiagnostik als Abwehrstrategie gegen ‚Kinderflüchtlinge‘ zu missbrauchen. Sachverständige werden aufgefordert, sich nicht als „Erfüllungsgehilfen ordnungspolitischer Maßnahmen“ zu betätigen und sich entsprechenden behördlichen Gutachtensaufträgen zu verweigern, andernfalls solle die Bundesärztekammer „berufsrechtlich“ gegen sie vorgehen. Für diese Zwecke wurde zuletzt eine ZDF-Sendereihe instrumentalisiert, was zum Anlass genommen wird, wiederholt gemachte Aussagen dieser Lobby zu kommentieren und ihnen die tatsächlich bestehende Faktenlage gegenüberzustellen.“
Auch auf einer Fachkonferenz “Best Practice for Young Refugees” haben die Wissenschaftler ihre Methoden gegen vermeintliche Kritiker verteidigt.  Ebenso mussten sie sich gegen Falschbehauptungen der Caritas wehren.
Forensische Altersdiagnostik wird in der Öffentlichkeit mit fragwürdigen Behauptungen als „flüchtlingsfeindlich“ diffamiert: sie sei ein unzumutbarer Eingriff in die Privatsphäre und die religiösen Gefühle der Flüchtlinge, eine unzumutbare Gesundheitsschädigung – und vor allem aber ein hinterlistiges Mittel, um minderjährige Flüchtlinge älter zu machen, als sie sind, um ihnen Leistungen zu verweigern, die ihnen eigentlich zustünden.
Die Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit durch die forensische Altersdiagnostik wird in meinen Augen aufgrund einer falschen political correctness überinterpretiert, die Aussagekraft der Untersuchungen in ein schlechtes Licht gerückt (obwohl die Untersuchungen das Alter tendenziell zu niedrig, also im Sinne des Flüchtlings, feststellen) – alles um bloß nicht als ein „Flüchtlingsfeind“ zu gelten.
Forensische Altersuntersuchungen sollten selbstverständlich nach medizinethischen Grundsätzen nur nach einer ausführlichen Information über die möglichen Konsequenzen und nur durch einen Dolmetscher erfolgen und medizinisch sorgfältig und sensibel (gerade wenn es um Genitaluntersuchungen geht) durchgeführt werden. Ist es aus ethischer Sicht vertretbar, einen Flüchtling, der verdächtige Altersangaben macht, aufzufordern, eine Röntgenuntersuchung seiner Hand und seines Kiefers anfertigen zu lassen, wenn davon keine akute Gesundheitsgefährdung ausgeht? Wenn die Altersbestimmung dem höheren Ziel der gerechten Ressourcenverteilung unter Flüchtlingen dient? Und wenn das System der Mindestalterbestimmung nicht die Gefahr birgt, dass der Flüchtling fälschlicherweise als zu alt geschätzt wird? Würden Sie in dieser Situation eine solche Untersuchung an sich vornehmen lassen? Wenn Sie mich fragen: Ich halte das für ethisch vertretbar und würde es tun.
Marisa Kurz, geboren 1988, hat zwar im Doppelstudium Biochemie und Philosophie studiert und abgeschlossen, will aber  Ärztin werden. Deshalb studiert sie seit 2014 Humanmedizin in München und promoviert in Medizinethik. Ihr vollintegrierter bosnischer Straßenhund hat seit kurzem einen EU-Haustierausweis. Marisa schreibt nebenbei Texte und versucht sie bei namhaften Blättern zu veröffentlichen.  Marisa Kurz


Abdul D., der seine 15 Jahre alte Ex-Freundin in einem Drogeriemarkt in Kandel (Rheinland-Pfalz) mit mehreren Messerstichen getötet hat, soll aus Afghanistan stammen und angeblich 15 Jahre alt sein. Ein Foto von ihm in der Zeitung im weißen Hemd mit schwarzer Fliege zeigt indes einen jungen Mann, der eindeutig über 20 ist. Schon als der junge Afghane Hussein K. – nach eigenen Angaben 17 Jahre alt – in Freiburg die Studentin Maria L. vergewaltigte und – wie er einem Mithäftling erzählt – wie ein Tier getötet hatte, kam erst während des laufenden Gerichtsprozesses heraus, wie alt er wirklich ist: Dessen Vater sagte fernmündlich aus, sein Sohn sei 33. Es macht natürlich einen Unterschied, ob ein Mörder nach Jugendstrafrecht verurteilt wird oder nach dem, was man hierzulande unter drakonischer Strafe versteht. Hussein K., ein Muslim, auf dessen Computer man Hunderte Pornobilder fand, ist auch nach Erkenntnissen der Gutachter Anfang 30. Das ergab eine Zahnzementanalyse.
Wenn im Januar die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD über eine neue Große Koalition beginnen, wird auch die Frage der standardisierten Altersfeststellung von „unbegleiteten minderjährigen Migranten“ eine Rolle spielen. Selbst in der CDU, die die Hauptschuld am fahrlässigen, die Innere Sicherheit Deutschlands gefährdenden, Massenzuzug Hunderttausender Menschen aus Afghanistan, dem Irak, Syrien und Nordafrika trägt, fordern neuerdings Abgeordnete, daß man von jedem, wirklich jedem „Flüchtling“, der hier einreist, feststellen muß: Wer ist diese Person? Wie heißt sie? Von woher kommt sie und wie alt ist sie? Wenn nicht wenigstens das erfüllt ist, müsse die Tür in unser Land zu bleiben.
Großparteien: Nichts begriffen, nichts gelernt
Aber ist das durchzusetzen zwischen zwei sozialdemokratischen Parteien und der CSU? Erste Stimmen aus der SPD warnen schon jetzt vor einem Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde eines jeden, wenn man einem Flüchtling in den Mund schaut. Und im Wahlprogramm 2017 der SPD steht zu lesen: „Außerdem werden wir eine Altfallregelung schaffen, so daß Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden.“
Die stark schrumpfenden Großparteien haben nichts begriffen, nichts gelernt aus dem desaströsen Abschneiden ihrer Parteien bei der Bundestagswahl. Wir wissen, was gut für Euch ist – wer das nicht kapiert, wie besonders die AfD, ist halt rechtsradikal. Diese simple Masche funktioniert nicht mehr. Der Mord vergangenes Jahr in Freiburg und der aktuelle Mord an einer Schülerin in Kandel zeigen wirklich jedem Bürger die Folgen dieser fahrlässigen Vorgehensweise des Staates.  Klaus Kelle



Tagesschau.de kommentierte Palmers Vorstoß mit den weder als Kommentar noch überhaupt namentlich gezeichneten Sätzen:
„Sollte es bei der Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingen eine Umkehr der Beweispflicht geben? Das bringt der Grünen-Politiker Palmer jetzt ins Gespräch.“
Schon die Formulierung „Altersfeststellung bei minderjährigen Flüchtlingen“ ist agitatorisch und obendrein faktischer Unsinn:  Es geht ja gerade um Fälle, in denen die Minderjährigkeit zweifelhaft ist.
Und „Umkehr der Beweispflicht“? Ernsthaft? Wenn jemand eine staatliche Leistung beziehen möchte, die an eine ganz bestimmte Voraussetzung gebunden ist – in diesem Fall an eine Altersgrenze – dann besteht also nach Ansicht der Tagesschau eine Pflicht des Staates, dem Betreffenden nachzuweisen, dass er nicht berechtigt ist. Und es ist eine Beweislastumkehr, wenn derjenige, der etwas von den Steuerzahlern finanziert haben möchte, seine Anspruchsberechtigung nachweisen soll?
Nach dieser Logik könnte auch jeder einen Antrag auf Hartz IV stellen und gleichzeitig erklären beziehungsweise von Unterstützern erklären lassen, es sei ein unzumutbarer Eingriff in die Privatsphäre, seine eigene Arbeits- und Vermögenssituation offen zu legen.
Dass eine routinemäßige Altersfeststellung in Zweifelsfällen nicht zumutbar ist, dass ein junger und überhaupt ein illegal Eingereister gar nichts nachweisen muss – so lautet seit Jahren die Meinung von Migrationslobbyisten, etwa von Pro Asyl. ARD-Redakteure können das natürlich auch so sehen. Aber dann sollten sie einen Kommentar auf tagesschau.de veröffentlichen oder sich um einen Kommentarplatz in den Tagesthemen bemühen. An- und abmoderiert.

Dort müssten allerdings auch Kommentatoren zu Wort kommen, die den Streitpunkt so sehen wie die große Mehrheit der Gebührenzahler.
Auch gern von außen, wenn sich im Sender selbst niemand findet.   Alexander Wendt

Deutsche Kinderärzte im "Wir-schaffen-das"-und-haben-auch-Bock-dazu-Modus



Leser *** weist darauf hin, dass das Fraunhofer-Institut im Oktober 2017 ein nebenwirkungsfreies Ultraschall Screening-Verfahren zur Altersbestimmung Minderjähriger vorgestellt hat. "Meine Meinung als Arzt für Allgemeinmedizin", schreibt ***: "Die kürzlich von nahezu allen maßgeblichen überregionalen Zeitungen verbreiteten Einlassungen des Ärztekammerpräsidenten Montgomery über eine angebliche 'Beinträchtigung des Menschenwohls' durch medizinische Altersbestimmung bei vorgeblich Minderjährigen Flüchtlingen/Migranten belegen entweder medizinische Inkompetenz des Ärztepräsidenten, oder aber einen böswilligen Täuschungsversuch der Öffentlichkeit. Und außerdem die offenbare Rechercheunwilligkeit (oder eher -unfähigkeit) der gesamten führenden Presseorgane. Da die Ethikkommision vor einiger Zeit auf gleicher Basis argumentiert hat, sollte auch sie ihre Kenntnisse schleunigst auf den neuesten Stand bringen." (Den Link zum besagten Verfahren finden Sie hier.)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.