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Samstag, 9. Dezember 2017

Wie ein Märchen aus 1001 Nacht

Das bayerische Innenministerium, so stand es dieser Tage in der WELT, „wirft dem landeseigenen Flüchtlingsrat vor, Abschiebungen aktiv zu verhindern und ausreisepflichtigen Afghanen Tipps zum Untertauchen zu geben". Die Aktivisten weisen den Vorwurf zurück. Ja, sie würden Abschiebetermine bekannt machen und Warnhinweise geben, aber: „Darin rufen wir mitnichten zum Untertauchen auf, sondern empfehlen potenziell Betroffenen lediglich, sich in den Nächten vor der Abschiebung möglichst nicht in der Unterkunft aufzuhalten." Und weiter: „Das ist völlig legitim, es besteht keine Verpflichtung der Flüchtlinge, jede Nacht in der Unterkunft zu nächtigen.“
Nein, das müssen sie in der Tat nicht. Das wäre eine unzulässige Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit. Und so, wie sie in die Länder urlaubshalber reisen können, aus denen sie „geflohen" sind, können die „potenziell Betroffenen" auch selbst entscheiden, ob sie abgeschoben werden oder noch ein wenig in dem Land bleiben möchten, wo sich zahllose Bürgerinitiativen so rührend um sie kümmern. Obwohl es genau genommen keine Flüchtinge sind, sondern „Ausländer, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und gegebenenfalls die Gerichte sowie Härtefallkommissionen zu dem Ergebnis kamen, dass es sich nicht um Flüchtlinge oder aus anderen Gründen Schutzberechtigte handelt", schreibt die Welt.
Egal, wer ein Flüchtling ist, entscheidet am Ende weder das BAMF, noch tun es die Gerichte. Es sind die „Flüchtlingsräte". Es gibt in jedem Bundesland einen, also insgesamt 16, die miteinander über „pro asyl" vernetzt sind. Und dass diese höchst professionell arbeiten können, haben die „Flüchtingsräte" dem Umstand zu verdanken, dass sie „finanzielle Mittel" erhalten, „unter anderem aus Fördertöpfen der Kommunen und Bundesländer, von der EU und den Vereinten Nationen".

Die Flüchtlinge sind für die Flüchtlingshilfe da

Das ist doch wunderbar! Die Kommunen, die Länder, die EU und die UN finanzieren Aktivitäten, die sich, so der bayerische Innenminister, „an der Grenze der Strafbarkeit" bewegen. Oder eigentlich schon jenseits der Grenze, denn Widerstand gegen die Staatsgewalt, wozu auch der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gehört, ist eigentich ein Straftatbestand. Aber sooo genau muss man den § 113 StGB nicht nehmen, und schließlich kann nicht jeder Beamte und jeder Polizist den ganzen Tag mit dem Strafgesetzbuch unter dem Arm herumlaufen.
Und so ist rund um das Gebiet „Flüchtlinge, Geflohene und Schutzsuchende" eine Industrie entstanden, in der Millionen, wenn nicht gar Milliarden umgesetzt werden. OPM – other people's money, das weder erarbeitet noch erwirtschaftet werden muss, jedenfalls nicht von denen, die es ausgeben. Und es liegt natürlich im Interesse dieser Industrie, dass immer mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen, die betreut und versorgt werden müssen. Denn es sind die Flüchtlinge, die den Fortbestand der Flüchtlingshilfe und den Fluß der Mittel aus den Fördertöpfen der Kommunen und Bundesländer, von der EU und den Vereinten Nationen garantieren. Kurzum: Die Flüchtlinge sind für die Flüchtlingshilfe da.
Es ist ein gut durchdachtes Geschäftsmodell, das vielen ein kleines Zusatzeinkommen garantiert. Auch die Pflegeeltern von Hussein K. haben von diesem reichlich gedeckten Tisch ein paar Gaben abbekommen. Dafür haben sie ihrem Gast erklärt, wie die Mülltrennung geht, aber nicht darauf geachtet, wofür er seine über 400 Euro Taschengeld ausgibt. (Das Arbeitslosengeld II, auch Hartz4 genannt, wird am 1.1.2018 von monatlich 409 Euro auf 416 Euro angehoben.)
Zurück zur Flüchtlingshilfe, die in aller Offenheit und Öffentlichkeit agiert. Wenn man z.B. die Seite von pro asyl aufruft, wird man gleich dreimal aufgefordert, in die Tasche zu greifen. „Mit Ihrer Spende schützen Sie Flüchtlinge!" – „Hier spenden!" – „Jetzt spenden!" Danach geht es „gemeinsam gegen Rassismus" und für den „Familiennachzug" ohne Obergrenze, denn: „Die Verweigerung von Familiennachzug hat tödliche Folgen." So macht sich jeder mitschuldig, der nicht spendet und die Petition zum Familiennachzug an den Bundestag nicht unterschreibt. Kann sich aber sofort von der Schuld freikaufen, indem er spendet. Wie war noch mal der Name für diese Art von Geschäft? Ablasshandel?
Und hier noch ein paar Aktionen und Bekanntmachungen, die Sie kennen sollten.
Flüchtlingsrat Bayern: Abschiebungen nach Afghanistan – Information und Warnhinweise. Ein Rückübernahmeabkommen mit der afghanischen Regierung ermöglicht es der Bundesrepublik, monatlich bis zu 50 Afghanen in das Krisengebiet zurückzuschicken. Insgesamt wurden bisher 120 Personen aus ganz Deutschland abgeschoben, darunter 44 aus Bayern. Mit jedem Flug wurden es weniger. Dies gelingt nur, weil Afghanen gewarnt und beraten wurden. Hier
Die Perspektiven von Geflüchteten. In der Ausstellung kommen Künstler_innen mit Fluchterfahrung durch ihre eigenen Werke zu Wort. Hier
Bayern macht zu – wir machen auf. Leute, die uns die nächsten 50 Jahre kulturell beeinflussen werden. Hier
Wohin in Bayern. Hier
Was tun bei Abschiebung? Die Schulleitung muss bei der Vorbereitung der Abschiebung nicht kooperieren. Die angefragte Schulleitung ist außerdem berechtigt, die/den Betroffene/n von der Anfrage zu unterrichten. Es besteht keine Schweigepflicht. Hier
Ein Leitfaden für den Umgang mit Flüchtlingen. „Auf der einen Seite wissen wir kaum noch, wie wir die Leute unterbringen sollen, und auf der anderen Seite geben die Grünen den abgelehnten Asylbewerbern Tipps, wie sie länger hier bleiben können. Das geht so nicht.“ Hier
Das Migrationszentrum für Stadt und Landkreis Göttingen, gefördert vom Sächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, bietet Legalisierungsberatung für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus an. Hier
Und schliesslich: Die EU verklagt Ungarn, Tschechien und Polen vor dem Europäischen Gerichtshof, weil diese Staaten keine Flüchtlinge aufnehmen wollen. Hier   HMB

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