Freund *** ergänzt meine Unterstellung, Daimler-Chef
Zetsche könne mit seiner Ankündigung eines Flüchtlingswirtschaftswunders
vom September auf Wunsch Angela Merkels vorsätzlich fehlorakelt haben
(Eintrag vom 4. Juli), mit dem Hinweis, dass die eine Hand die andere ja
inzwischen gewaschen habe, indem die Bundesregierung nach langem
Sträuben nun doch der Kaufprämie für Elektroautos zugestimmt hat.
"Den
Kakao, durch den man die Leute zieht, müssen sie auch noch selber
austrinken", bemerkt *** mit dem gebotenen Sarkasmus: Sie haben die
Einwanderermassen in ihren Kommunen auf eigene Kosten zu bewillkommnen –
von integrieren wird man ja nicht reden können –, und nun fließen ihre
Steuern auf dem Umwege staatlicher Subventionen für Elektroautos in die
Taschen der Automobilindustrie.
Und diejenigen, die den Normalbürger
solch doppelter Ausplünderung überantworten, egal ob nach vorheriger
Absprache im Gegengeschäft oder nicht, lassen sich als Flüchtlings- und
Weltklimaretter feiern. So funktioniert die ganz große Gaunerei.
Im
Übrigen ist es nicht weiter verwunderlich, dass Dax-Konzerne sich
hüten, sogenannte Flüchtlinge zu beschäftigen, und zwar nicht nur, weil
die meisten keine Qualifikationen für westeuropäische Jobs besitzen,
sondern weil es sich überdies mehrheitlich um gläubige Muslime handelt.
Rainer M. Wolski, Gründer des Deutschen Wirtschaftsvereins in Bosnien
und Herzegowina und mit muslimischen Arbeitnehmern vertraut, hat mir
seine Broschüre "Gebetspausen am Arbeitsplatz – Erwartungen geflüchteter
Muslime" zugesandt (bestellbar hier),
in der er deprimierende Prognosen stellt.
Vor allem erwartet er eine
Flut von Klagen, die sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) berufen. Erste diesbezügliche Urteile sind hierzulande bereits
gesprochen worden, etwa das Recht eines Mitarbeiters auf unbezahlte
Freistellung für das Freitagsgebet. "Die streng religiösen Muslime
werden weitere göttliche Werte des Korans und der Scharia in die
deutschen Unternehmen einbringen (...) und durch Arbeitsgerichte für
verbindlich erklären lassen", prophezeit Wolski. Dazu gehörten neben den
drei in die übliche Tagesarbeitszeit fallenden Gebeten und dem
obligatorischen Freitagsgebet die muslimische Kleiderordnung, die
Geschlechtertrennung, die Berücksichtigung der Speiseverbote und die
Fastengebote im Monat Ramadan.
Das klingt heute noch exotisch und
unwahrscheinlich, doch wenn man in Rechnung stellt, dass bereits 2011
ein deutsches Gericht einem muslimischem Arbeitnehmer recht gegeben hat,
der sich weigerte, Alkoholika zu transportieren, wenn man zugleich die
Bekundungen von Politikern und Wirtschaftsbossen ernstnimmt, der Islam
gehöre zu Deutschland, Muslime seien willkommen und verkörperten einen
wichtigen Teil von Deutschlands Zukunft, wenn man zuletzt als Vorbild
und Übungsparadefall die erfolgreiche Schadensbilanz der
Gleichstellungsbeauftragtenindustrie rekapituliert, durch deren Wirken
Frauen ohne Rücksicht auf Qualifikation, Angemessenheit oder gar Nutzen
für die Gesellschaft staatlich gefördert sowie Unternehmen bevormundet
werden (bis zu bonsai-diktatorischen Maßnahmen zugunsten von Frauen,
mehr hier),
der wird das staatlich geförderte Eindringen islamischer Bräuche aus
dem Frühmittelalter in die Arbeitswelt einer bislang noch bedeutenden
Wirtschaftsnation aus der Spätmoderne für nicht besonders
unwahrscheinlich halten.
Unternehmerisch wäre es zwar idiotisch,
aus Gründen einer politisch erwünschten Beschäftigungspolitik
Wettbewerbsnachteile hinzunehmen, aber seit wann wäre Idiotie ein
Hinderungsgrund in einem Land, das die Grünen hat, das
Erneuerbare-Energien-Gesetz und eine Kanzlerin, deren Amokläufe beim
Atomausstieg oder bei der Grenzaufsperrung die Idiotie-Voyeure weltweit
in Entzücken versetzten? Früher oder später, so Wolski, werden sich
deutsche Unternehmen mit Fragen beschäftigen müssen wie: Muss ein Mann
von einer Frau Anweisungen entgegennehmen? Müssen überhaupt Männer und
Frauen in einem Raum zusammenarbeiten? Wer ist schuld, wenn im Ramadan
ein vom Fasten dehydrierter Mitarbeiter einen Unfall verursacht? Müssen
Gebetszeiten bezahlt werden? Müssen muslimische Mitarbeiter Essen aus
derselben Küche entgegennehmen, wo für ihre ungläubigen Kollegen als haram
(verboten) geltende Speisen gekocht wurden? Müssen sie von demselben
Geschirr essen? Müssen sie überhaupt ertragen, dass während des Ramadan
tagsüber gegessen wird? Nach dem AGG habe ein Muslim heute schon "ein
Leistungsverweigerungsrecht, wenn er sich in seinen religiösen Belangen
während der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber gestört fühlt". Was
"religiöse Belange" seien, "das bestimmen islamische Rechtsgelehrte aus
dem Orient". Für streng gläubige Muslime stehen die Gebote des Korans
und der Sunna über den Anweisungen eines Arbeitgebers und den
Landesgesetzen, und genau aus dieser Gruppe stammen viele, wenn nicht die
meisten der derzeitgen Einwanderer. Wolski: "Der Druck auf die
Unternehmen, die anerkannten Asylbewerber schnell zu beschäftigen, wird
zunehmen." In Einstellungsgesprächen darf übrigens nicht nach der
Religion des Kandidaten gefragt werden. MK am 7.7. 2016
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