Stationen

Freitag, 8. Juli 2016

Zynische Vernunft

Freund *** ergänzt meine Unterstellung, Daimler-Chef Zetsche könne mit seiner Ankündigung eines Flüchtlingswirtschaftswunders vom September auf Wunsch Angela Merkels vorsätzlich fehlorakelt haben (Eintrag vom 4. Juli), mit dem Hinweis, dass die eine Hand die andere ja inzwischen gewaschen habe, indem die Bundesregierung nach langem Sträuben nun doch der Kaufprämie für Elektroautos zugestimmt hat.

"Den Kakao, durch den man die Leute zieht, müssen sie auch noch selber austrinken", bemerkt *** mit dem gebotenen Sarkasmus: Sie haben die Einwanderermassen in ihren Kommunen auf eigene Kosten zu bewillkommnen – von integrieren wird man ja nicht reden können –, und nun fließen ihre Steuern auf dem Umwege staatlicher Subventionen für Elektroautos in die Taschen der Automobilindustrie.
Und diejenigen, die den Normalbürger solch doppelter Ausplünderung überantworten, egal ob nach vorheriger Absprache im Gegengeschäft oder nicht, lassen sich als Flüchtlings- und Weltklimaretter feiern. So funktioniert die ganz große Gaunerei.

Im Übrigen ist es nicht weiter verwunderlich, dass Dax-Konzerne sich hüten, sogenannte Flüchtlinge zu beschäftigen, und zwar nicht nur, weil die meisten keine Qualifikationen für westeuropäische Jobs besitzen, sondern weil es sich überdies mehrheitlich um gläubige Muslime handelt. Rainer M. Wolski, Gründer des Deutschen Wirtschaftsvereins in Bosnien und Herzegowina und mit muslimischen Arbeitnehmern vertraut, hat mir seine Broschüre "Gebetspausen am Arbeitsplatz – Erwartungen geflüchteter Muslime" zugesandt (bestellbar hier), in der er deprimierende Prognosen stellt.
Vor allem erwartet er eine Flut von Klagen, die sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Erste diesbezügliche Urteile sind hierzulande bereits gesprochen worden, etwa das Recht eines Mitarbeiters auf unbezahlte Freistellung für das Freitagsgebet. "Die streng religiösen Muslime werden weitere göttliche Werte des Korans und der Scharia in die deutschen Unternehmen einbringen (...) und durch Arbeitsgerichte für verbindlich erklären lassen", prophezeit Wolski. Dazu gehörten neben den drei in die übliche Tagesarbeitszeit fallenden Gebeten und dem obligatorischen Freitagsgebet die muslimische Kleiderordnung, die Geschlechtertrennung, die Berücksichtigung der Speiseverbote und die Fastengebote im Monat Ramadan.

Das klingt heute noch exotisch und unwahrscheinlich, doch wenn man in Rechnung stellt, dass bereits 2011 ein deutsches Gericht einem muslimischem Arbeitnehmer recht gegeben hat, der sich weigerte, Alkoholika zu transportieren, wenn man zugleich die Bekundungen von Politikern und Wirtschaftsbossen ernstnimmt, der Islam gehöre zu Deutschland, Muslime seien willkommen und verkörperten einen wichtigen Teil von Deutschlands Zukunft, wenn man zuletzt als Vorbild und Übungsparadefall die erfolgreiche Schadensbilanz der Gleichstellungsbeauftragtenindustrie rekapituliert, durch deren Wirken Frauen ohne Rücksicht auf Qualifikation, Angemessenheit oder gar Nutzen für die Gesellschaft staatlich gefördert sowie Unternehmen bevormundet werden (bis zu bonsai-diktatorischen Maßnahmen zugunsten von Frauen, mehr hier), der wird das staatlich geförderte Eindringen islamischer Bräuche aus dem Frühmittelalter in die Arbeitswelt einer bislang noch bedeutenden Wirtschaftsnation aus der Spätmoderne für nicht besonders unwahrscheinlich halten.

Unternehmerisch wäre es zwar idiotisch, aus Gründen einer politisch erwünschten Beschäftigungspolitik Wettbewerbsnachteile hinzunehmen, aber seit wann wäre Idiotie ein Hinderungsgrund in einem Land, das die Grünen hat, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und eine Kanzlerin, deren Amokläufe beim Atomausstieg oder bei der Grenzaufsperrung die Idiotie-Voyeure weltweit in Entzücken versetzten? Früher oder später, so Wolski, werden sich deutsche Unternehmen mit Fragen beschäftigen müssen wie: Muss ein Mann von einer Frau Anweisungen entgegennehmen? Müssen überhaupt Männer und Frauen in einem Raum zusammenarbeiten? Wer ist schuld, wenn im Ramadan ein vom Fasten dehydrierter Mitarbeiter einen Unfall verursacht? Müssen Gebetszeiten bezahlt werden? Müssen muslimische Mitarbeiter Essen aus derselben Küche entgegennehmen, wo für ihre ungläubigen Kollegen als haram (verboten) geltende Speisen gekocht wurden? Müssen sie von demselben Geschirr essen? Müssen sie überhaupt ertragen, dass während des Ramadan tagsüber gegessen wird?  Nach dem AGG habe ein Muslim heute schon "ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn er sich in seinen religiösen Belangen während der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber gestört fühlt".  Was "religiöse Belange" seien, "das bestimmen islamische Rechtsgelehrte aus dem Orient". Für streng gläubige Muslime stehen die Gebote des Korans und der Sunna über den Anweisungen eines Arbeitgebers und den Landesgesetzen, und genau aus dieser Gruppe stammen viele, wenn nicht die meisten der derzeitgen Einwanderer. Wolski: "Der Druck auf die Unternehmen, die anerkannten Asylbewerber schnell zu beschäftigen, wird zunehmen." In Einstellungsgesprächen darf übrigens nicht nach der Religion des Kandidaten gefragt werden.  MK am 7.7. 2016

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