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Freitag, 19. August 2016

Wie man sich daran gewöhnt, sich ins eigene Fleisch zu schneiden

Was für ein wunderschönes Land! Schier ewig möchte man hier verweilen. Wie bedauerlich, dass man von der hiesigen Staatsgewalt gerade in ein Flugzeug gen Heimat verfrachtet wurde. „Abschiebung“ nennt sich dieses wirklich ungastliche Verfahren.
Als ob das so einfach wäre! Unsereiner hat sich schlau gemacht. So viele nette Menschen wissen hierzulande, wie man sich wehren kann. Die Leute vom Flüchtlingsrat zum Beispiel haben genau erklärt, was zu tun ist. In einer normalen Linienmaschine ist es ganz einfach. Einfach schnell bevor die Maschine vom Rollfeld abhebt, aufgestanden und lautstark nach dem Piloten verlangt. Unmissverständlich und deutlich „nein“ muss man zu ihm sagen. Das reicht schon. Die deutsche Polizei darf aufgrund internationaler Abkommen in so einem Flugzeug keine Gewalt anwenden. Die Piloten wiederum weigern sich Passagiere mitzunehmen, die nicht freiwillig an Bord sind. Die Pilotenvereinigung Cockpit hat sich dagegen ausgesprochen. Also wird man schnellstens wieder aus dem Flieger befördert. 

Willkommen zurück auf deutschem Boden, dem Land der hilflosen Polizisten, der verpeilten Willkommenskultur-Fanatiker und der spendablen Sozialbehörden.
Abschiebungen? Trotz aller Widrigkeiten gab es in diesem Jahr bislang 13700. Im Vorjahr waren es 20888. Dem stehen allerdings hunderttausende ausreisepflichtige Nichtdeutsche gegenüber. Ihre genaue Zahl scheint dabei wie so vieles im selbstverschuldeten Zuwandererchaos ein großes Mysterium. Innenminister Thomas de Maizière schätzte (und schönte) sie in einem internen Kabinettsbericht auf knapp 220000. Andere gehen von 500000 aus. Der für gewöhnlich gut informierte Rainer Wendt, Präsident der deutschen Polizeigewerkschaft, nennt in seinem jüngst erschienenen Klartext-Buch „Deutschland in Gefahr“ eine Zahl von 600000.
Als abgelehnte Asylbewerber müssten sie laut Paragraph 50 des Aufenthaltsgesetzes Deutschland umgehend verlassen. Nach Paragraph 58 sind sie abzuschieben, wenn die freiwillige Ausreise nicht gesichert ist. In der Praxis schützen sie zahllose Ausnahmeregelungen. Verschont bleibt, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig ist, oder beispielsweise ein Attest vorweist, das Selbstmordgefahr bescheinigt.
Tut der Ausreisepflichtige von irgendwoher neue Gründe auf, die ihm eventuell doch noch ein Bleiberecht sichern, kann er zudem einen Asylfolgeantrag stellen. Ein Anwalt hilft. Beim zuständigen Amtsgericht ist dafür ein Hilfeschein erhältlich. Er sichert dem Rechtsbeistand zu, dass die Kosten für ein Beratungsgespräch vom Staat übernommen werden. Sind weitere Anwaltshonorare fällig, hilft möglichweise auch der Rechtshilfefonds der Willkommenskultur-Freunde von Pro Asyl. 

Oft findet auch keine Abschiebung statt, weil sich die Nationalität des Unerwünschten nicht klären lässt. 73 Prozent  der Asylbewerber kommen ohne Ausweis. Kein Herkunftsland, keine Abschiebung – so einfach kann das hochkomplexe deutsche Asylrecht sein. Ganz neu hinzugekommen ist zudem die Regel, dass Ausreisepflichtige, die eine Lehrstelle vorweisen können, ebenfalls bleiben dürfen. Manchmal hängt die Frage, ob abgeschoben wird oder nicht, auch schlicht und einfach von der Jahreszeit und dem zuständigen Bundesland ab. Schleswig-Holstein etwa weigerte sich einige Jahre lang, den Unwillkommenen im Winter die Tür zu weisen. 

Zweifellos ist dieses ganze komplexe System human und großzügig gestaltet. Es versucht Härten und Nöte zu minimieren. Wenn hunderte auf diese Art behandelt werden, steht das einem Staat gut an. Wenn es hunderttausende sind, wird diese Vorgehensweise zur Belastung – für den Bürger, für den Staatsapparat und für die Staatsfinanzen.
Um drei Afrikaner abzuschieben, laufen schon mal Kosten von 124607 Euro auf. In einer Kleincharter-Maschine wurden sie inklusive 14 Begleitpersonen nach Guinea verfrachtet. Ein Linienflug hätte pro Person rund 400 Euro gekostet, doch das nordrhein-westfälische Innenministerium verwies auf die erforderliche Sicherheitslage. Bei den drei Männern handelte es sich um zwei verurteilte Straftäter sowie einen Mann, der sich mehrfach mit Gewalt seiner Abschiebung widersetzt hatte.

Der ganze Irrsinn des Systems zeigt sich auch im Fall Sami A. Das Asylgesuch des 39-jährigen Tunesiers, der in Bochum lebt, wurde schon vor mehreren Jahren abgelehnt. Abgeschoben werden darf er laut Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen trotzdem nicht. Im Heimatland könnte ihm Gefahr für Leib und Leben drohen.
Die Gefahr, die Sami A. für Deutschland darstellt, kümmerte die Richter anscheinend wenig. Der zauselbärtige Tunesier gilt als Drahtzieher in der deutschen Islamistenszene. Er soll zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben, Seit sechs Jahren muss er sich täglich bei der Polizei melden. In einer Hinterhof-Moschee versucht er, Jugendlichen regelmäßig den Dschihad, den heiligen Krieg, schmackhaft zu machen. Zwei von ihnen wurden bereits verhaftet, weil sie einen Anschlag mit einer Splitterbombe planten.     Frank Horns

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