Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die CDU/CSU-Länder-Innenminister haben angesichts der terroristischen Bedrohung durch radikale Muslime eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze angekündigt. In einer sogenannten „Berliner Erklärung“ haben sie Medienberichten zufolge einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Zu fast allen Punkten der „Berliner Erklärung“ hat sich die AfD längst deutlich positioniert:
- 15.000 „mehr“ Polizeibeamte zu fordern, offenbart das Scheitern der diversen sogenannten Polizeireformen in Bund und Ländern. Die Polizei ist in weiten Teilen Deutschlands kaputtgespart, die Korrektur dieser Fehlentwicklung zur Garantie der inneren Sicherheit ist zwar kurzfristig dringend notwendig, realistisch aber vor 2020 in keiner Weise umzusetzen. Es handelt sich um eine Schaufensterforderung.
- Ermittlungen auch gegen Jugendliche sind nicht ausreichend. Die AfD fordert angesichts jugendlicher Intensivtäter eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und eine konsequente Anwendung von Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren.
- Die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft ist eine Kernforderung der AfD, um Integrationshemmnisse zu beseitigen. Hier zeigt sich, dass die CDU bei den etablierten Parteien keinen politischen Partner hat, um ihre Forderungen durchzusetzen.. Konsequenter Weise müssten dann nicht nur Kämpfer extremistischer Organisationen ihre zweite Staatsbürgerschaft aufgeben, wie von der CDU gefordert, sondern alle! Insofern ist der Verweis auf extremistische Kämpfer Augenwischerei .
- Die Abschiebung von Gefährdern ist schon jetzt nach §§ 53, 54 AufenthG möglich. Dies gilt insbesondere für sogenannte Hassprediger. Insofern ist diese Forderung die neuerliche Ankündigung der überfälligen Umsetzung geltenden deutschen Rechts. Es sagt alles, dass dies aus Unionskreisen bereits als neue Maßnahme für mehr Sicherheit propagiert wird.
- Gleiches gilt für die Ankündigung, dass diejenigen, die sich ihrer Abschiebung widersetzen, ihr Bleiberecht verlieren sollen. Festzustellen ist, dass Abschiebungen nur stattfinden dürfen, sofern der Abzuschiebende kein Bleiberecht hat, und auch das geschieht viel zu selten. Hunderttausende abgelehnte Asylbewerber halten sich in Deutschland auf und wären unverzüglich abzuschieben.
- Die Forderung nach dem Finanzierungsverbot von Moscheen durch extremistische Organisationen fällt in dieselbe Kategorie. Extremistische Organisationen gehören verboten, das Vermögen eingezogen; auch dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Innenminister. Die AfD fordert seit geraumer Zeit die Beendigung der Auslandsfinanzierung von Moscheen, was insbesondere die türkisch gelenkte Ditib und zahlreiche saudische Geldgeber von ihrer – auch politischen – Einflussnahme in Deutschland abschneiden würde.
- Überraschend ist die Forderung nach einem Burkaverbot. Die AfD fordert auch dies seit langem, weil diese Verschleierung mit einer europäischen, freiheitlichen Individualgesellschaft nicht in Einklang zu bringen ist. Die CDU scheint darüber aber ohnehin zerstritten, der Vorstoß also mitnichten parteiintern abgestimmt.
- Erschreckende Unkenntnis der CDU-Innenminister über die Rechtslage offenbart die Forderung nach einer Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht. Schon jetzt sind auch Ärzte verpflichtet, Kenntnisse über schwerwiegende geplante Verbrechen den Behörden zu offenbaren. Eine entsprechende Regelung enthält § 138 StGB. Eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ist daher unnötig.
- Ob Vorratsdatenspeicherung geeignet ist, Terror wirksam zu bekämpfen, wird auch in Sicherheitskreisen bezweifelt.
Die AfD duldet keinen Rechtsbruch und fordert die Rückkehr zum Rechtsstaat seit 2013 konsequent ein. Das gilt für Migranten und Bürger ebenso wie es auch für die deutsche Bundesregierung selbstverständlich sein sollte.
Deshalb bekräftigen wir die wichtigsten Forderungen der AfD zur inneren Sicherheit :
- Schließung der Grenzen für illegale Migranten und Beachtung von Art. 16a II GG
- Abschiebung nicht aufenthaltsberechtigter Personen und Beendigung der Duldungspraxis
- Abschiebung der rund 500 Gefährder in Deutschland und Identifizierung vieler Tausender weiterer durch den Verfassungsschutz
- Herstellung der vollständigen personellen und technischen Ausstattung der Polizei
- Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und eine konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren
- Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft
- Auslandsfinanzierungsverbot für Moscheen
- Verschleierungsverbot (Burka und Niqab) im öffentlichen Raum und im öffentlichen Dienst Die AfD-Landesvorsitzenden
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.