Stationen

Donnerstag, 25. August 2016

Würde 2. Klasse

Ihren Brief an den Bürgermeister leitete Frau Wuermeling mit nichts geringerem ein, als dem Grundgesetzzitat „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Wenn das Obdachlosenheim als Quartier aber die Würde des jungen Gambiers verletzt, ist es dann nicht auch für deutsche Obdachlose menschenunwürdig? Es gibt doch keine unterschiedliche Menschenwürde für Deutsche und Zuwanderer, oder?
Nun ist Frau Wuermeling aber „Flüchtlingshelferin“ und keine Odachlosenhelferin, weshalb sie die Menschenwürde einheimischer Wohnsitzloser nicht zu ihren Kernaufgaben zählen muss. Und wenn das Haus in einem beklagenswerten Zustand ist, dann tut es auch Not, Alarm zu schlagen.

Dass sich die Helferin des jungen Gambiers vor allem um ihren Schützling kümmert, ist ihr nicht vorzuwerfen. Doch man fragt sich unwillkürlich, ob ein Zuwanderer Anspruch auf bessere Hilfe hat als heimische Gestrauchelte oder ob sich nun jemand finden muss, der auch die anderen Obdachlosen aus ihrer unwürdigen Lage befreit.   Peter Grimm

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