Ihren Brief an den Bürgermeister leitete Frau Wuermeling mit nichts
geringerem ein, als dem Grundgesetzzitat „Die Würde des Menschen ist
unantastbar“. Wenn das Obdachlosenheim als Quartier aber die Würde des
jungen Gambiers verletzt, ist es dann nicht auch für deutsche Obdachlose
menschenunwürdig? Es gibt doch keine unterschiedliche Menschenwürde für
Deutsche und Zuwanderer, oder?
Nun ist Frau Wuermeling aber „Flüchtlingshelferin“ und keine
Odachlosenhelferin, weshalb sie die Menschenwürde einheimischer
Wohnsitzloser nicht zu ihren Kernaufgaben zählen muss. Und wenn das Haus
in einem beklagenswerten Zustand ist, dann tut es auch Not, Alarm zu
schlagen.
Dass sich die Helferin des jungen Gambiers vor allem um ihren
Schützling kümmert, ist ihr nicht vorzuwerfen. Doch man fragt sich
unwillkürlich, ob ein Zuwanderer Anspruch auf bessere Hilfe hat als
heimische Gestrauchelte oder ob sich nun jemand finden muss, der auch
die anderen Obdachlosen aus ihrer unwürdigen Lage befreit. Peter Grimm
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