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Donnerstag, 18. August 2016

Zwei Arten von Faschismus

„Es gibt zwei Arten von Faschismus: Faschismus und Antifaschismus.“ sagte Ennio Flaiano. Wie wahr!!



Wenn Merkel nach den jüngsten Terroranschlägen in Deutschland nach französischem Vorbild noch mehr Polizei, noch mehr Militär, noch mehr (Internet-)Überwachung und noch mehr „Forschungsvorhaben zur Radikalisierung von Menschen“ als Lösung anbietet, dann ahnt man schon, daß sich der Staat auch in Zukunft weniger um sogenannte Islamisten und islamistische Terroristen kümmern wird, als um jene, die vor ihnen wie auch vor allen anderen negativen Folgen der Einwanderungspolitik, gewarnt haben und weiterhin warnen. 
Wenn man dem österreichischen Grünen Peter Pilz Glauben schenken will -  ich selbst kenne die Gesetzeslage in Frankreich und Großbritannien nicht – dann nützt dergleichen ohnehin kaum zur effektiven Terrorbekämpfung:
Frankreich gehört neben Großbritannien zu den härtesten Überwachungsstaaten. Dort darf auf alles zugegriffen werden: Vorratsdaten, Internetnutzung, sogar direkter Zugang zu den Providern – und das ohne richterlichen Befehl. Paris zeigt jetzt: Weniger Bürgerrechte bringen nicht mehr Sicherheit.
In der Tat: als ich Paris im Mai 2015 besuchte, war die Stadt Monate nach dem Attentat auf Charlie Hebdo randvoll mit Polizisten und patrouillierenden schwerbewaffneten Einheiten. Das Symbol von „Vigipirate“ war allgegenwärtig, und jeder Touristenrucksack wurde streng kontrolliert. Umso mehr wunderte ich mich, daß ein derart flächendeckend konzertierter Anschlag wie jener vom 13. November 2015 gelingen konnte; und auch in den Monaten danach gab es in Frankreich mehrere „kleine“ Anschläge sowie einen weiteren „großen“ in Nizza.

Nach wie vor scheint mir die Frage berechtigt, ob der französische Staat in eine „Strategie der Spannung“ verstrickt ist – auf welche Weise und in welchem Maß auch immer. Einem Staat, der sich den „Großen Austausch“ aktiv auf die Fahnen geschrieben hat, kann man getrost weitere Vergehen gegen seine eigenen Staatsbürger zutrauen.
Es ist jedenfalls auffällig, daß die Antwort stets in mehr Überwachung und Kontrolle besteht, während niemals zu den Wurzeln der Gefahr vorgedrungen wird. Wer islamische Völker in Massen importiert, wird auch ihre Probleme, Sitten, Konflikte und Verhaltensweisen importieren; und wer wie Frankreich andernorts mithilft, sie zu bombardieren, wird auch im eigenen Land Bomben ernten. Ist der Staat in Wahrheit vor allem hinter jenen her, die gerade diese grundsätzlichen Fragen aufwerfen? Und die womöglich auch noch dagegen Widerstand leisten wollen, seit ihnen klar geworden ist, daß sie der Staat im Stich läßt und ihnen keinen Schutz bieten kann?

Die Macht des regierenden Kartells wird vom islamischen Terrorismus nicht bedroht. Weder in Frankreich noch in Deutschland – wie das Beispiel Hollandes zeigt, verstehen die herrschenden Eliten in der Tat nur zu gut, wie man aus terroristischen Anschlägen Nutzen zieht, um eine emotionalisierte, weichgemachte Nation hinter sich zu sammeln und den Einflußbereich des Staates auszudehnen.
Wohl aber wird die Macht der Regierenden durch Ideen und Gedanken bedroht, die ihre ideologische Hegemonie unterminieren. Mehr noch als den Terrorismus müssen sie jene Opposition fürchten, die ihn, wie man so schön sagt, „instrumentalisiert“.  Aus diesem und keinem anderen Grund resultieren die propagandistischen Bemühungen, die „Islamisten“ mit sogenannten „Rechtspopulisten“ oder „Rechtsextremisten“ auf eine Stufe zu stellen, als wäre das eine Phänomen die bloße Kehrseite des anderen, und als wären beide Seiten gleichermaßen eine Bedrohung für „die Demokratie“. Wobei „gleichermaßen“ nicht ganz stimmt: denn am Ende wird stets einer dieser beiden als Demokratie-, Staats- oder Verfassungsfeinde Identifizierten eben doch als der gefährlichere hingestellt, und das sind in der Regel die „Rechtspopulisten“ 0der „Rechtsextremisten“.

Aus dieser Perspektive sind diejenigen, die vor Islamisierung und Terroranschlägen warnen und ihre Ursachen aufzuzeigen versuchen, gefährlicher als Islamisten und Terroristen selbst, getreu dem Motto, daß „Rechtspopulisten“, die gewisse Taten „instrumentalisieren“, schlimmer seien, als diese Taten oder diese Täter selbst. Dazu zählen natürlich auch sämtliche Fälle von Ausländer- und Asylantenkriminalität, von Diebstahl, Raub, Körperverletzung bis hin zu den sich in Deutschland im Zuge der Asylantenflut massiv häufenden sexuellen Übergriffen.
Es ist nicht überraschend, zu erfahren, daß die Polizei offenbar dazu angehalten wird, das Ausmaß dieser Taten zu vertuschen:
Ein Sprecher des hessischen Innenministeriums bestätigte dem Blatt indirekt die Wahrheit der Aussagen: „Die Pressestellen-Leiter wurden darauf hingewiesen, daß das Thema ‚Flüchtlinge‘ von Rechtsextremisten instrumentalisiert werden könnte, um gezielt Stimmung gegen Schutzsuchende zu schüren.“
Auch in Nordrhein-Westfalen sollen laut dem Bericht Straftaten von Asylanten in und um Flüchtlingsheimen nicht von der Polizei veröffentlicht worden sein. Lediglich rechtsextreme Anschläge sollten bekanntgemacht werden.


Unterdessen ist die Polizei eifrig damit beschäftigt, etwa gefährliche rechtsextreme Grillfeste aufzulösen. Über den volkerzieherischen Zweck der laufenden staatlichen Kampagne gegen sogenannte „Haßpostings“, „Haßsprache“ und „Haß und Hetze im Internet“ hat Michael Paulwitz das Nötige gesagt. Es geht hier beileibe nicht nur um echte und vermeintliche „Nazis“ oder Vergehen gegen einen großzügig ausgelegten Volksverhetzungsparagraphen (der ohnehin schon die politische Linke stark begünstigt), wie immerhin auch die sonst eher PC-konforme Piratenpartei bemerkt hat. Es geht hier um viel weiter reichende Einschüchterungen, und wohl auch um eine Art „Haltet-den-Dieb“-Ablenkung.
Wie unter anderem Bettina Röhl bemerkte, ist auch die staatliche Einsetzung der Stasi-Veteranin und anti-weißen Biopolitikerin Anetta Kahane als Kettenhund für eine geplante „Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie“, die wohl zu den eingangs erwähnten ominösen „Forschungsvorhaben zur Radikalisierung von Menschen“ zu zählen ist, kaum ein Zufall, sondern folgt einer proto-totalitären inneren Logik. Die Schurkenlisten der von Kahane geleiteten, staatlich fett geförderten Amadeu-Antonio-Stiftung zeigen, daß restlos alles ins Visier gerät, was nicht lupenrein links und stramm auf multikulturalistischem Kurs ist. Das sollten auch die deutschen „cuckservatives“ endlich kapieren, die immer noch jammern, daß sie im Gegensatz zu anderen, schlimmeren Fingern zu Unrecht auf solchen Listen auftauchen, statt diese Listen generell als Gefahr für das gesamtrechte und konservative Lager zu erkennen.

Die Junge Freiheit berichtete:
Ziel der „Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie“ ist nach Angaben der rot-rot-grünen Landesregierung die Beschäftigung mit angeblich „neonazistischen, rassistischen, antisemitischen, homophoben und antiziganistischen Einstellungen“. Eine Beschäftigung mit Islamismus und Linksextremismus ist laut Koalitionsvertrag nicht geplant. Nach dem Willen der Linkspartei soll das Zentrum langfristig den Verfassungsschutz ersetzen.
Eine Fusion, die via Amadeu-Antonio-Stiftung – wo erfahrene Experten für „Hate Speech“ wie Fräulein Julia Schramm ihren edlen Tätigkeiten nachgehen – offenbar ohnehin schon im Gange ist, da im Stiftungsrat ein alter Bekannter sitzt, der Chef des Thüringischen Verfassungsschutzes und ehemalige Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer (siehe auch hier und hier).
Ist es ein Zufall, daß der Bundesverfassungsschutz die Identitäre Bewegung just nach einer „satirischen Intervention“ bei der Amadeu-Antonio-Stiftung „unter Beobachtung“ stellt? Die Begründungen, die via dpa verbreitet werden, sind dürftig und vage formuliert:
„Wir sehen bei der ‚Identitären Bewegung‘ Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“, sagte Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Insbesondere in der Anti-Asyl-Agitation im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise habe sich eine weitere Radikalisierung gezeigt. „So werden Zuwanderer islamischen Glaubens oder aus dem Nahen Osten in extremistischer Weise diffamiert. Deshalb beobachten wir die Bewegung nun auch.“
Dieser Artikel bringt es in seiner Titelzeile – wohl unfreiwillig – genauer auf den Punkt, was bald nicht mehr thematisiert werden darf, ohne daß man als potentieller Staatsfeind markiert und „beobachtet“ wird:

„Multikulti-Wahn“, „unkontrollierte Massenzuwanderung“ oder „Islamisierung“ – gegen diese angeblichen Gefahren wehrt sich die sogenannte Identitäre Bewegung. Das ruft jetzt den Verfassungsschutz auf den Plan.
Ist es denn Sache des Verfassungsschutzes zu entscheiden, worin man eine legitime Gefahr sehen darf und worin nicht? Gegen die Thematisierung dieser angeblich nur „angeblichen“ Gefahren wird die angebliche Gefahr „für die Demokratie“ beschworen: die herrschenden Eliten schirmen sich mit anderen Worten vor Kritik ab, indem sie von sich behaupten: „Wir sind der Staat, die Demokratie, die Verfassung; wir sind die Menschenrechte und Grundrechte!“ Dementsprechend ist jeder, der ihre Politik und die ihr zugrunde liegenden ideologischen Vorstellungen kritisiert, „staatsfeindlich“, „demokratiefeindlich“, „verfassungsfeindlich“ oder „menschenfeindlich“, und wie all diese Worthülsen noch heißen.
Dabei ließe sich jeder einzelne dieser Vorwürfe mit einigem Recht gegen den Staat selbst kehren, der Recht und Ordnung nach Belieben mit den Füßen tritt, seinen Bürgern immer weniger Schutz bietet und eine aggressive „replacement migration“-Politik gegen das eigene Staatsvolk betreibt. Und da dieser Staat bezeichnenderweise keine „Volksfeinde“, sondern nur mehr „Verfassungsfeinde“ kennt, könnte man getrost noch „volksfeindlich“ zur Liste hinzufügen.
Diejenigen, die mit diesen Schlagworten um sich schmeißen, geben sich dabei in der Regel keinerlei Mühe, ihre Anschuldigungen zu begründen. Es geht ihnen nur mehr um die Effektwirkung, die Suggestion, den Assoziationsknopf, den heißen Wind. Sie können, wie der oben zitierte Hans-Georg Maaßen von „Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ sprechen, ohne erklären zu müssen, was nun genau diese „Anhaltspunkte“ seien und worin diese „Bestrebungen“ bestehen, und aus welchem Grund sie denn mit der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ unvereinbar sein sollen, ein Begriff, der wie die zuvor genannten suggestiv, schwammig, vage, nach Belieben dehnbar benutzt wird.
Das zeigt auch dieser Abschnitt aus einem FAQ-Fragebogen des Verfassungsschutzes, der eine unverhohlene Bevorzugung der politischen Linken zeigt:
Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch: Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung – gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Der Verfasssungsschutz schützt keine Verfassung und auch keine „freiheitliche demokratische Grundordnung“ mehr. Er hilft den Mächtigen, sich gegen Kritik zu immunisieren und die eigene Macht zu erhalten.

 
Parallel zur VS-“Beobachtung“ der Identitären in der BRD ist in Österreich ein erweitertes Staatsschutzgesetz in Kraft getreten. Ich übernehme die Zusammenfassung der Fauxelle:
Es gibt ein neues „polizeiliches Staatsschutzgesetz“ seit dem 1. Juli 2016 in Österreich. Der Verfassungsschutz heißt jetzt „Staatsschutz“. Raider heißt jetzt Twix. Doch muß es um Entscheidenderes gehen, auch wenn es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erstaunlich ruhig darum war (im Vorjahr hatte es eine Petition mit 30.000 Unterzeichnern, sowie eine historisch seltene gemeinsame Beschwerde von Grünen und FPÖ gegeben).
Die Petenden hatten damals moniert, was heute Geltung erlangt hat: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber die Befugnisse eines Nachrichtendienstes. Das BVT kann unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt. Schon zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Es bedarf lediglich eines begründeten Gefahrenverdachts. Allerdings gibt es keine klaren Regeln, wo und wie die Begründung für das Vorliegen eines konkreten Gefahrenverdachts schriftlich festzuhalten und vorzulegen ist.
Was ist der Grund für diese Verschärfung? Österreich hat zwar ein wachsendes Problem mit islamischen Hardlinern, das direkt auf eine verfehlte Asylpolitik zurückgeht, allerdings gab es bis dato noch keinen Terroranschlag. Dennoch rüstet man sich offenbar bereits jetzt für kommmende Zuspitzungen. Und es besteht durchaus die Möglichkeit, daß dieses Gesetz teilweise darauf zugeschnitten wurde, die Identitären besser ins Visier zu nehmen. Dieser Punkt wurde im profil vom 26. 1. 2016 deutlich hervorgehoben:
Das Problem aus Sicht der Verfassungsschützer besteht darin, dass die Identitären sich im Gegensatz zu Neonazis nicht der Wiederbetätigung schuldig machen. Deswegen war es bisher schwer argumentierbar, warum der Verfassungsschutz diese Bewegung überwachen soll. (…)
Mit dem neuen Staatsschutzgesetz können die Ermittler leichter solche Gruppierungen beobachten, denn „ideologisch motivierte“ Straftaten können auch ein „verfassungsgefährdender Angriff“ sein. Bereits der Verdacht auf eine zukünftige gefährliche Drohung kann zur Überwachung führen; es muss noch keine Straftat stattgefunden haben.
Allein die Formulierung „ideologisch motiviert“ ist so dehnbar wie ein Gummiband. Jeder politisch aktive Mensch hat „ideologische Motivationen“. Auch der Ausdruck „verfassungsgefährdend“ bedeutet einen weiteren Unschärfegrad gegenüber „verfassungsfeindlich“.
Im Mai 2015 berichtete dasselbe Blatt, der Verfassungschutz dürfe sich „in überraschend vielen Fällen“ einschalten,
wobei das Gesetz diese nur verklausuliert nennt. Die Richtervereinigung hat nachgezählt und kommt auf „an die 100 Straftatbestände“, die Sache des Staatsschutzes sein sollen – von schweren Straftaten wie „Terrorismusfinanzierung“ oder „Hochverrat“ bis zu Delikten wie die „Verhinderung oder Störung einer Versammlung“. Sie alle können als „verfassungsgefährdende Angriffe“ eingestuft werden und Überwachung gestatten. (….)
Ich gehe jede Wette ein, daß insbesondere der Verdachtsmoment „Störung einer Veranstaltung“ auf die Identitären gemünzt wurde. Damit hätte man beim profil wohl wenig Probleme, allerdings hat man kapiert, daß man damit auch Linke am Kragen packen könnte:
Wer eine rechte Bewegung wie die Identitären unter Beobachtung stellen will, muss sich letztlich bewusst sein: Dieselben Überwachungsmethoden können auch für andere ideologische Gruppierungen eingesetzt werden – von linken Demonstranten bis hin zu Tierschützern.
Dies befürchten auch die Betreiber der Petition gegen das Staatsschutzgesetz:
Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert gerät ins Visier der Behörde.
Das ist natürlich linksinternes Kasperltheater, um das Selbstbild als kritische Opposition aufrechtzuerhalten. In Wahrheit ist auch in Österreich der staatliche Druck auf die linke Szene weitaus geringer als auf die rechte. Immerhin haben die Linksradikalen und die Antifa denselben Feind wie das politische Establishment, nämlich die FPÖ, und das ist der wesentliche Grund, warum an dieser Stelle ständig Augen zugedrückt werden.
Deshalb haben die Medien auch systematisch die antifantischen Gewaltexzesse gegen identitäre Demonstranten, in deren Folge ein Demonstrant beinahe getötet worden wäre (es wird wegen Mordversuchs ermittelt), systematisch vertuscht, heruntergespielt oder verzerrt dargestellt. Als man Bundeskanzler Kern (SPÖ) in einer Fernsehsendung Aufnahmen von randalierenden türkischen Nationalisten vorführte und ihn fragte, wie er denn mit so einer Situation umgehen wolle, antwortete er dreist:
Ja, das ist ganz und gar intolerabel, das ist völlig logisch, aber wenn Sie an die Demonstration der Identitären vor wenigen Wochen in Wien denken, da haben sich nochmal ganz andere Szenen abgespielt.
Wie gesagt: all dies hat System, das sich logisch aus den Feindbestimmungen des Establishments ergibt.  Der bedrohlich angewachsene Sumpf des „Islamismus“ ist ein Kollateralschaden der sakrosankten multikulturalistischen Politik, die nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden darf, weshalb der Staat auch unfähig ist, das Problem an seiner Wurzel zu packen.
Der Linksextremismus weicht ideologisch kaum vom politischen Programm und vom Wertekanon des Establishments ab, er fordert lediglich radikaler, was dieses moderat fordert und durchführen will. Er stellt den Konsens der „Welt“- und Grenzoffenen nicht in Frage, sondern affirmiert ihn, treibt seine Tendenzen auf die Spitze, ist sozusagen Willkommenskultur auf Steroiden. Zudem ist er ein exzellenter Kettenhund, der gegen den politischen Gegner aufgehetzt werden kann, weshalb auch er Schonung und bevorzugte Behandlung erwarten darf.

Anders sieht es mit den „Rechten“ aus. Sie stellen den Konsens in Frage. Auch wenn die Identitären nachweislich verfassungskonform und gewaltfrei sind, muß aus politischen Gründen der Anschein erweckt werden, daß sie es nicht sind. Denn aus der Sicht der Regierenden sind sie tatsächlich eine Gefahr: die metapolitische Arbeit der Identitären untergräbt ihre ideologische Hegemonie und damit ihre Macht. Ihre Botschaft zur „Verteidigung des Eigenen“ wird in Zeiten der „Asylkrise“ zunehmend plausibel und anschlußfähig. Darum muß der Staatsschutz als Einschüchterungs- und Repressionsinstrument auf den Plan treten.
Dem rot-schwarzen Establishment, das bei der österreichischen Bundespräsidentenwahl einen historisch präzedenzlosen Denkzettel verpaßt kam, schwimmen rapide die Felle davon. Sie sind nun auf die Grünen und deren Linksaußen-Gefolge angewiesen, um den Aufstieg der Blauen zu stoppen – was ihnen allerdings, wenn sie weiterhin stur an ihrem Kurs festhalten, nicht gelingen wird.
Hier ist jedenfalls Martin Sellners Antwort an den Verfassungsschutz:


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