HANNOVER. Die rot-grüne niedersächsische Landesregierung will die
Vermummung während Demonstrationen nicht mehr als Straftat werten. Statt
dessen solle dies künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt werden,
sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Meta
Janssen-Kucz. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag vom
Kabinett beschlossen und soll in der nächsten Sitzung des Landtages
debattiert werden.
„Die Polizei kann so bei Demonstrationen stärker situationsangemessen
und deeskalierend agieren und muß nicht jede Vermummung von
Demonstranten als Straftat verfolgen“, lobte Janssen-Kucz. Grundsätzlich
bleibe es jedoch beim Vermummungsverbot auf Demonstrationen.
Das Versammlungsgesetz sieht eigentlich ein Verbot von einer
Aufmachung vor, „die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet
ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“. Zugleich läßt das
Gesetz den Behörden dabei jedoch einen Spielraum zur Umsetzung.
Wenn es tatsächlich soviele rechtradikale Straftäter gäbe, wie die Qualitätsmedien seit einiger Zeit behaupten, dächte in Niedersachsen nicht im Traum jemand daran, Vermummung zu entkriminalisieren.
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