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Dienstag, 9. August 2016

Wie praktisch

HANNOVER. Die rot-grüne niedersächsische Landesregierung will die Vermummung während Demonstrationen nicht mehr als Straftat werten. Statt dessen solle dies künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Meta Janssen-Kucz. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag vom Kabinett beschlossen und soll in der nächsten Sitzung des Landtages debattiert werden.
„Die Polizei kann so bei Demonstrationen stärker situationsangemessen und deeskalierend agieren und muß nicht jede Vermummung von Demonstranten als Straftat verfolgen“, lobte Janssen-Kucz. Grundsätzlich bleibe es jedoch beim Vermummungsverbot auf Demonstrationen.

Das Versammlungsgesetz sieht eigentlich ein Verbot von einer Aufmachung vor, „die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“. Zugleich läßt das Gesetz den Behörden dabei jedoch einen Spielraum zur Umsetzung.




Wenn es tatsächlich soviele rechtradikale Straftäter gäbe, wie die Qualitätsmedien seit einiger Zeit behaupten, dächte in Niedersachsen nicht im Traum jemand daran, Vermummung zu entkriminalisieren.

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