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Freitag, 12. August 2016

Sonderrechte

Ein gläubiger Moslem ist gehalten, in allem, was er tut und unterlässt, dem Beispiel des Propheten zu folgen. Das gilt fürs Krieg führen, dem Mohammed von seiner Erleuchtung an bis zu seinem Tode pausenlos oblag, ebenso wie für die Ehe mit teilweise unter zehn Jahre alten Mädchen. Dafür, dass der Prophet Aischa als seine jüngste Ehefrau geheiratet hat, als sie höchstens neun Jahre alt war, und die Ehe spätestens drei Jahre danach vollzog, gibt es mindestens ebenso zuverlässige Quellen wie für die Tatsache, dass der Erzengel Gabriel dem Analphabeten Mohammed die Texte diktiert hat, die seitdem als Koran das heilige Buch des Islam bilden.

Soweit, so gut, jedenfalls für den männlichen Gläubigen Allahs, insofern dieser in seiner levantinischen Heimat lebt, unbehelligt von der Strenge des europäischen Eherechts. Doch was soll geschehen, wenn der Jünger des Propheten in Europa lebt, ein Zustand, der sich mehr und mehr zur Normalität herauszubilden scheint? 

Mit dem gewaltigen Strom an Zuwanderern, die Kanzlerin Angela Merkel ins Land gelockt hat, kommen nicht nur die so dringend benötigten Ärzte und Ingenieure sowie willige Financiers deutscher Renten in hellen Scharen ins Land, sondern ebenso ungehindert Gewalttäter oder aber minderjährige Mädchen, die daheim nach der Scharia als Kinder verheiratet worden sind.
Da sind sie nun im bayerischen Oberfranken wie beispielsweise ein junges Paar aus Syrien, er 21, sie 15 Jahre alt. Per Zufall sind sie in der Obhut der Berliner Rechtsanwältin Seyran Ates gelandet, einer Berliner Rechtsanwältin türkisch-kurdischer Herkunft, die selbst schon erheblichen Nachstellungen von islamischen Fanatikern ausgesetzt war. Sie sagt in einem Interview mit der vom staatlichen russischen Medienunternehmen Rossija Sewodnja gegründeten Nachrichtenportal Sputnik: „Die beiden sind nach Scharia-Recht verheiratet. Sie kommen aus einem Land, in dem das Heiratsalter nun mal geringer ist als in Deutschland. Jetzt stehen Jurisprudenz und Rechtsprechung natürlich vor großen Problemen. Erlauben wir das, würden wir Scharia-Recht annehmen.“
Nicht alle deutschen Gerichte teilen dieses Bedenken der Rechtsanwältin. Nachdem zunächst das Amtsgericht Aschaffenburg Stadt verfügt hatte, dass die beiden getrennt werden sollten, legte der  Ehemann Beschwerde beim Oberlandesgericht Bamberg ein. Dieses hob den Beschluss auf, die 15-Jährige darf zu ihrem „Mann“ ziehen, der Scharia ist Genüge getan durch ein deutsches Gericht. Ein Höhepunkt des multikulturellen Ethik-Verlustes und ein tödliche Gefahren bergendes Instrument für den kulturellen Selbsthass der grün-linken Seite.
Handelte es sich dabei um einen Einzelfall, so wäre das juristisch nicht weniger gravierend, politisch aber vielleicht noch erträglich. Doch Fälle der beschriebenen Art werden immer mehr.




Die internationale Kinderrechts-Organisation „Save the children“ berichtet von einem auffälligen Anstieg der Kinderehen in Europa.
Ein Fall in den Niederlanden, bei dem es um ein 14-jähriges Mädchen ging, veranlasste Parlamentarier, ein Gesetz zu fordern, das es minderjährigen Verheirateten verbietet, bei ihren älteren Ehemännern zu wohnen. Ein Kommentar: „Anscheinend kann man das nur auf eine Weise stoppen – indem wir die Grenzen schließen. Derzeit unterstützen fast 80 Prozent der niederländischen Bevölkerung solch einen Schritt, aber die Regierung geht nicht darauf ein.“
Eine solche Entwicklung gibt zu denken, denn ausgerechnet die Niederlande sind ehedem durch pathologisch liberale Eskapaden aufgefallen, ähnlich wie Schweden. Dort aber scheint man immer noch am grenzenlosen Laissez-faire festzuhalten. So wurden in sechs Gemeinden 70 verheiratete Minderjährige festgestellt. Eine Mitarbeiterin des Sozialamtes Stockholm schildert die Sicht der Behörden. Man tue sich schwer, eine Entscheidung zu treffen, berichtet sie, wenn die Minderjährigen nach Scharia-Recht verheiratet seien. „Wenn sich ein Kind beim Sozialamt als verheiratet meldet, entscheidet die Behörde über seinen weiteren Ehestand. Sollte das Kind den Wunsch äußern, mit dem Partner weiter zusammenzuleben, sieht sich das Amt in einer schwierigen Lage.“
Für die Mädchen ist die Lage allerdings noch weit schwieriger. Denn Kinderehen, geschlossen in Syrien oder im Irak, gibt es nicht nur bei Asylsuchern, das ist auch in Deutschland mittlerweile eine Alltäglichkeit. Dabei kommen meist zwei Tatbestände zusammen, die beide eigentlich nach dem deutschen Strafrecht verboten sind; die Kinderehe als solche und dann die Tatsache, dass die Eheschließung meist zwangsweise erfolgt. Man schätzt, dass 80 Prozent der Ehen unter Türken, die in Deutschland geschlossen werden, ebenso wie im Mutterland arrangiert sind, das heißt, dass sich Eltern und Schwiegerleute auf eine Hochzeit einigen, oft ohne dass die Brautleute einander je gesehen hätten.

Selbstverständlich sind solche Bräuche Ausdruck einer langen Tradition, aber genauso selbstverständlich steht dahinter ein Frauenbild, das in Deutschland nicht gefördert werden sollte. 

Die Verheiratung junger Mädchen und oft sogar von Kindern soll dem Bräutigam eine Garantie der Jungfräulichkeit der Auserwählten bieten. Auch wenn ein erwachsener Bräutigam, hierin ebenfalls dem Beispiel des Propheten folgend, die Ehe mit einer Neunjährigen nicht umgehend vollzieht, so hat er sie doch in seinem Hause unter strengster Kontrolle, bis er sie dann, sagen wir, zwölfjährig zur Frau macht.
Maliha, eine 21-jährige afghanische Mutter dreier Kinder erzählte Sputnik im Interview: „Jede meiner Schwestern kann Ihnen davon erzählen, wie viel Leid und Schikane sie von ihren Ehemännern und deren Verwandten ertragen mussten.“    Florian Stumfall

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